Rechtliches
AGB und Nutzungsbedingungen
Teil A regelt die Rechte und Pflichten bei der Nutzung dieser Website — für alle Besucherinnen und Besucher. Teil B enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aufträge an die case4de Engineering & Consulting GmbH.
Teil A — Nutzungsbedingungen der Website
A1. Geltungsbereich und Anbieter
A1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website case4de.com einschließlich aller Unterseiten und der englischen Sprachfassung (nachfolgend „Website“). Anbieter ist die case4de Engineering & Consulting GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 1A, 30938 Burgwedel-Großburgwedel, vertreten durch den Geschäftsführer Durmus Can Karaca (nachfolgend „Anbieter“).
A1.2 Mit dem Aufruf der Website erkennen Nutzerinnen und Nutzer diese Bedingungen an. Wer mit ihnen nicht einverstanden ist, wird gebeten, die Website nicht zu nutzen.
A1.3 Für Aufträge über Ingenieurdienstleistungen, Beratung, Schulungen und Arbeitnehmerüberlassung gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Teil B sowie die jeweils geschlossenen Einzelverträge.
A2. Nutzung der Website
A2.1 Die Website dient der Information über das Unternehmen, seine Leistungen und offene Stellen. Ihre Nutzung ist unentgeltlich und ohne Registrierung möglich.
A2.2 Durch den Besuch der Website, das Absenden eines Kontaktformulars oder einer Bewerbung kommt kein Vertrag über Leistungen zustande. Darstellungen von Leistungen, Projekten und Stellen sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
A3. Pflichten der Nutzer
A3.1 Nutzer verpflichten sich, die Website nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Bedingungen zu verwenden. Untersagt ist insbesondere,
a) die Website oder die zugrunde liegende Technik zu stören, zu überlasten oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen,
b) Schadsoftware, Spam oder rechtswidrige Inhalte über Formulare oder E-Mail-Adressen zu übermitteln,
c) Inhalte der Website automatisiert in einem Umfang abzurufen, der den Betrieb beeinträchtigt; die Indexierung durch Suchmaschinen und Suchdienste bleibt ausdrücklich erlaubt,
d) falsche Angaben zur eigenen Person zu machen oder im Namen Dritter aufzutreten.
A3.2 Bei einem Verstoß kann der Anbieter den Zugriff einschränken und behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
A4. Kontakt- und Bewerbungsformulare
A4.1 Angaben in Kontakt- und Bewerbungsformularen müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Pflichtfelder sind als solche gekennzeichnet.
A4.2 Bitte übermitteln Sie über die Formulare keine vertraulichen technischen Unterlagen, Zeichnungen oder CAD-Daten. Solche Unterlagen tauschen wir nach Abstimmung und auf Wunsch unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung aus.
A4.3 Mit einer Bewerbung übersandte Unterlagen verbleiben im Eigentum der Bewerberin oder des Bewerbers; der Anbieter nutzt sie ausschließlich für das Bewerbungsverfahren. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
A5. Inhalte und Aktualität
A5.1 Der Anbieter erstellt die Inhalte mit Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Inhalte ersetzen keine individuelle fachliche Beratung.
A5.2 Stellenanzeigen sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder beendet werden. Ein Anspruch auf Einstellung oder Rückmeldung innerhalb einer bestimmten Frist entsteht durch sie nicht.
A6. Urheber- und Kennzeichenrechte
A6.1 Texte, Gestaltung, Logo, Grafiken, Animationen und der Quellcode der Website sind urheberrechtlich und, soweit einschlägig, kennzeichenrechtlich geschützt. Die Rechte liegen beim Anbieter oder bei den jeweiligen Rechteinhabern.
A6.2 Erlaubt sind das Aufrufen, Anzeigen und Ausdrucken einzelner Seiten für private oder interne geschäftliche Zwecke sowie das Zitieren im gesetzlich zulässigen Umfang (§ 51 UrhG) mit Quellenangabe. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
A6.3 Suchmaschinen und Suchdienste, auch KI-gestützte, dürfen die Website indexieren und Auszüge mit Verweis auf die Quelle anzeigen.
A6.4 Die Nennung von Branchen, Herstellern oder Projekten dient der Beschreibung der Tätigkeit. Sie begründet keine Aussage über eine Partnerschaft, Empfehlung oder Freigabe durch die genannten Unternehmen.
A7. Bildnachweise
A7.1 Die auf der Website verwendeten Fotografien stammen von Bildplattformen und werden im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt, die eine kommerzielle Verwendung ausdrücklich gestatten. Die Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei den Rechteinhabern; die Quelle ist am Bild angegeben.
A7.2 Alle übrigen Bilder, Grafiken und Videos wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und sind am Bild mit „KI-generiert“ gekennzeichnet. Sie zeigen keine realen Personen, Projekte, Produkte oder Kundenfahrzeuge.
A7.3 Eine Weiterverwendung der Bilder durch Dritte ist durch diese Bedingungen nicht gestattet. Für Bilder von Bildplattformen gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform.
A8. Verfügbarkeit und Änderungen
Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der Website besteht nicht. Der Anbieter kann Inhalte, Funktionen und Gestaltung jederzeit ohne Ankündigung ändern, ergänzen, einschränken oder einstellen, insbesondere für Wartung, Sicherheit und Weiterentwicklung.
A9. Links auf fremde Websites
A9.1 Die Website enthält Links auf Websites Dritter. Auf deren Inhalte hat der Anbieter keinen Einfluss; verantwortlich ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße geprüft; rechtswidrige Inhalte waren nicht erkennbar.
A9.2 Eine laufende Kontrolle verlinkter Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt der Anbieter derartige Links umgehend.
A10. Haftung
A10.1 Als Diensteanbieter ist der Anbieter für eigene Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für fremde Informationen gelten die Haftungsprivilegien der §§ 4 bis 6 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Verbindung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2022/2065.
A10.2 Für Schäden aus der Nutzung der unentgeltlich bereitgestellten Website haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
A10.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Schadsoftware oder technische Störungen auf den Endgeräten der Nutzer entstehen, sofern er sie nicht nach Absatz 2 zu vertreten hat. Nutzer sind für einen angemessenen Schutz ihrer Geräte selbst verantwortlich.
A11. Datenschutz und Cookies
Welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Website verarbeitet werden, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage, erläutern die Datenschutzerklärung und die Cookie-Erklärung. Ihre Einwilligung in optionale Cookies können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ am Seitenende ändern oder widerrufen.
A12. Meldung von Rechtsverletzungen
Wer der Auffassung ist, dass Inhalte der Website eigene Rechte verletzen oder rechtswidrig sind, wird gebeten, dies unter Angabe der betroffenen Seite an info@case4de.com zu melden. Der Anbieter prüft jeden Hinweis umgehend und entfernt berechtigt beanstandete Inhalte unverzüglich. Wir bitten darum, vor einer kostenpflichtigen Abmahnung zunächst diesen Weg zu nutzen.
A13. Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
A13.1 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
A13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
A13.3 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung der Website Hannover.
A14. Änderung dieser Bedingungen, Schlussbestimmung
A14.1 Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Nutzung auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
A14.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge
Die folgenden Bedingungen gelten für Ingenieurdienstleistungen, Beratung und Schulungen gegenüber Unternehmern. Für die Arbeitnehmerüberlassung gilt ergänzend Abschnitt 16.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Ingenieurdienstleistungen, Beratung, Schulungen und Arbeitnehmerüberlassung zwischen der case4de Engineering & Consulting GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
1.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge derselben Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen der Leistungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bindefristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot; fehlt eine Angabe, beträgt die Bindefrist 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.
2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform.
2.4 Eine über das Anfrageportal dieser Website eingereichte Anfrage begründet keinen Anspruch auf Vertragsschluss. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang.
3. Leistungsumfang
3.1 Art, Umfang und Qualität der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Angaben auf dieser Website, in Broschüren oder Referenzen sind Leistungsbeschreibungen, keine Beschaffenheitsgarantien.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem bei Vertragsschluss geltenden Stand der Technik und den anerkannten Regeln seines Fachs. Er schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht den Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolgs.
3.3 Ob ein Dienst- oder Werkvertrag vorliegt, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wird ein bestimmter, abnahmefähiger Arbeitserfolg geschuldet, gilt Werkvertragsrecht; wird Tätigkeit nach Aufwand geschuldet, gilt Dienstvertragsrecht.
3.4 Nicht geschuldet sind Rechts-, Steuer- oder Zulassungsberatung sowie die Erstellung von Nachweisen gegenüber Behörden oder Zulassungsstellen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
4. Leistungsänderungen
4.1 Der Auftraggeber kann Änderungen des Leistungsumfangs in Textform verlangen. Der Auftragnehmer prüft die Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Leistungsinhalt und unterbreitet ein Nachtragsangebot.
4.2 Bis zur Einigung über den Nachtrag setzt der Auftragnehmer die Leistung auf Grundlage des bestehenden Vertrags fort. Der Aufwand für die Prüfung von Änderungsverlangen ist zu vergüten, soweit er den branchenüblichen Rahmen überschreitet.
4.3 Ergibt sich während der Durchführung, dass die vereinbarte Leistung aus technischen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann, zeigt der Auftragnehmer dies unverzüglich an; die Parteien stimmen das weitere Vorgehen ab.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Modelle, Spezifikationen und Informationen zur Verfügung, insbesondere CAD-Daten, Bauraumvorgaben, geltende Normen und interne Konstruktionsrichtlinien.
5.2 Erfolgt die Leistung ganz oder teilweise in Räumen des Auftraggebers, stellt dieser Arbeitsplatz, Systemzugänge, Lizenzen und die erforderliche Einweisung — einschließlich der Unterweisung in Arbeitssicherheit und Werkschutz — bereit.
5.3 Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und bestätigt Zwischenergebnisse, Freigaben und Abstimmungen in Textform.
5.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Entstehende Mehraufwände und Wartezeiten sind nach den vereinbarten Sätzen zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.5 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Überlassung der bereitgestellten Unterlagen und Daten berechtigt ist und Rechte Dritter nicht entgegenstehen.
6. Termine und Fristen
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Abschnitt 5 voraus. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
6.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ansprüche wegen Verzugs richten sich nach Abschnitt 11.
7. Einsatz von Personal und Dritten
7.1 Der Auftragnehmer setzt fachlich geeignetes Personal ein und ist in der Auswahl frei, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht; der Auftragnehmer ist zum gleichwertigen Ersatz berechtigt.
7.2 Außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung nach Abschnitt 16 unterliegt das Personal des Auftragnehmers ausschließlich dessen Weisungsrecht. Fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber begründen kein Weisungsrecht und kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.
7.3 Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einsetzen. Er bleibt für deren Leistung verantwortlich und verpflichtet sie zur Geheimhaltung nach Abschnitt 13.
7.4 Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach Mitarbeiter der anderen Partei, die mit der Vertragsdurchführung befasst sind, nicht gezielt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts der abgeworbenen Person vereinbart; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Allgemeine Stellenausschreibungen und Bewerbungen aus eigenem Antrieb gelten nicht als Abwerbung.
8. Vergütung und Zahlung
8.1 Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, im Zweifel nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert nach tatsächlichem Anfall abgerechnet, sofern keine Pauschale vereinbart ist. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, soweit vertraglich vereinbart.
8.3 Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende, bei Werkverträgen nach Abnahme oder nach vereinbarten Zahlungsplänen. Aufwandsnachweise sind vom Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen zu prüfen; erfolgt kein Widerspruch in Textform, gelten sie als anerkannt.
8.4 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Nach Ablauf gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
8.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.6 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann der Auftragnehmer die Sätze mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anpassen, soweit sich seine Personal- oder Sachkosten nachweislich verändert haben. Steigt die Vergütung um mehr als fünf Prozent, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anpassung zu.
9. Abnahme
9.1 Bei Werkverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt in Textform.
9.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Erfolgt innerhalb der Frist weder Abnahme noch Mitteilung der Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt bei Ingebrauchnahme des Arbeitsergebnisses durch den Auftraggeber.
9.3 Teilleistungen, die selbständig nutzbar sind, können gesondert abgenommen werden.
10. Mängelansprüche
10.1 Bei Werkverträgen hat der Auftragnehmer Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz richtet sich nach Abschnitt 11.
10.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme, verdeckte Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
10.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen das Gesetz nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorsieht; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
10.4 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf fehlerhaften Vorgaben, Daten oder Unterlagen des Auftraggebers, auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf unsachgemäßer Verwendung des Arbeitsergebnisses beruht.
10.5 Bei Dienstverträgen bestehen keine Mängelansprüche im Sinne des Werkvertragsrechts; es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Schlechtleistung.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Der vertragstypische Schaden nach Ziffer 11.2 ist je Schadensfall auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres gilt insgesamt die Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers als Höchstgrenze; die Deckungssumme wird auf Anfrage nachgewiesen.
11.4 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Rückrufkosten oder mittelbare Schäden, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.7 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Arbeitsergebnisse vor ihrer Verwendung in sicherheitsrelevanten Anwendungen durch ihn geprüft und freigegeben werden. Die Verantwortung für die Zulassung, Zertifizierung und Serienfreigabe seiner Produkte verbleibt beim Auftraggeber.
12. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
12.1 An den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Konstruktionsdaten, Modellen, Zeichnungen, Berechnungen und Dokumentationen — räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein.
12.2 Vorbestehende Rechte, allgemeines Know-how, Methoden, Werkzeuge, Vorlagen und Bibliotheken des Auftragnehmers bleiben von der Rechteeinräumung ausgenommen. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das bei der Durchführung erworbene allgemeine Wissen frei zu verwenden, soweit dadurch keine Geheimhaltungspflichten verletzt werden.
12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung sind die Arbeitsergebnisse nur widerruflich und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen.
12.4 Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
13. Geheimhaltung
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten, nur für Vertragszwecke zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertraulich sind insbesondere technische Daten, Konstruktionsunterlagen, Preise und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG).
13.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist; im letztgenannten Fall ist die andere Partei vorab zu unterrichten, soweit zulässig.
13.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1 GeschGehG vorliegen.
13.4 Die Parteien verpflichten die eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geht diesen Regelungen vor.
14. Exportkontrolle
14.1 Die Erfüllung des Vertrags steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Leistungen mit Bezug zur Luft- und Raumfahrt sowie zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821).
14.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unaufgefordert über exportkontrollrechtliche Einstufungen der überlassenen Unterlagen sowie über den beabsichtigten Endverwendungszweck und Endverbleib der Arbeitsergebnisse.
14.3 Verzögerungen aufgrund erforderlicher Genehmigungsverfahren verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Wird eine erforderliche Genehmigung versagt, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hieraus sind ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
15. Datenschutz
15.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
15.2 Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
16. Arbeitnehmerüberlassung
16.1 Für die Überlassung von Arbeitnehmern gelten ergänzend und vorrangig die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie der jeweilige Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Der Auftragnehmer verfügt über die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
16.2 Überlassung und Einsatz werden für jeden Einsatz gesondert in Textform vereinbart; dabei werden Tätigkeit, Qualifikationsanforderungen, Einsatzort, Einsatzdauer und Vergütung festgelegt. Die Überlassung wird im Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, und die überlassene Person wird vor Beginn konkretisiert (§ 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG).
16.3 Das arbeitsrechtliche Weisungsrecht geht für die Dauer des Einsatzes auf den Entleiher über, soweit es die Durchführung der Tätigkeit betrifft. Der Entleiher trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz am Einsatzort (§ 11 Abs. 6 AÜG), unterweist die überlassene Person vor Arbeitsaufnahme und stellt die erforderliche Schutzausrüstung.
16.4 Der Entleiher erteilt dem Verleiher vor Beginn der Überlassung die Auskünfte, die dieser zur Beurteilung der Gleichstellung nach §§ 8, 13 AÜG benötigt, insbesondere zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammarbeitnehmer. Der Entleiher stellt den Verleiher von Ansprüchen frei, die auf unzutreffenden oder unterlassenen Auskünften beruhen.
16.5 Die Höchstüberlassungsdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG ist zu beachten. Der Entleiher teilt dem Verleiher unaufgefordert mit, ob und wie lange die überlassene Person zuvor bereits bei ihm oder in seinem Konzern eingesetzt war.
16.6 Ein Einsatz in einem Betrieb, der von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist, findet nicht statt (§ 11 Abs. 5 AÜG).
16.7 Der Entleiher erfasst die geleisteten Arbeitszeiten und bestätigt die Stundennachweise. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Überlassungssatz; Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird nach den vereinbarten Zuschlägen abgerechnet.
17. Schulungen
17.1 Anmeldungen zu Schulungen sind verbindlich. Bei Absage durch den Auftraggeber bis zu vier Wochen vor Beginn fallen keine Kosten an, bis zu zwei Wochen vorher 50 Prozent, danach die vollständige Teilnahmegebühr. Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.
17.2 Der Auftragnehmer kann eine Schulung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei unvorhergesehener Verhinderung des Referenten absagen; bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
17.3 Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt. Vervielfältigung, Weitergabe und Aufzeichnung bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
18. Laufzeit und Kündigung
18.1 Dienstverträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
18.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung der Geheimhaltungspflicht, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.
18.3 Bei Werkverträgen bleibt das Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB unberührt; der Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
18.4 Nach Vertragsende gibt jede Partei die überlassenen Unterlagen und Daten der anderen Partei zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
19. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien und behördliche Anordnungen sowie Arbeitskämpfe, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils kündigen. Die Parteien unterrichten einander unverzüglich.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden nach § 305b BGB haben Vorrang.
20.2 Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
20.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
20.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
20.5 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
20.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: September 2026 · Fassung 2